Finanzierungsarten
Leasing-Teilamortisationsvertrag
Wir als WULFF LEASING bieten Ihnen als Kunden einen klassischen Leasingvertrag für Objekte mit langer Betriebsdauer und einer hoher Wertbeständigkeit an. Bei dieser Vertragsart wird nur ein vorher festgelegter Prozentsatz des Anschaffungspreises über die vereinbarte Grundmietzeit abgeschrieben. Am Ende der Leasingzeit schuldet der Leasingnehmer den Restwert, also den nicht amortisierten Vertragsteil. Die Höhe des Restwertes richtet sich nach Art und Wert des Gutes und muss dem erwarteten Marktwert nach dem Grundmietzeit entsprechen.
Leasing-Vollamortisierungsvertrag
Bei dem Vollamortisationsvertrag handelt es sich um eine Vertragsform, die insbesondere dann gewählt wird, wenn die Entscheidung für den Kunden über die Nutzung des Leasinggegenstandes am Ende der Mietzeit frei bleiben soll. Diese Art von Vertrag kann für alle Objekte verwendet werden, bevorzugt werden Gegenstände mit einem hohen Wertverfall.
Kündbarer Leasingvertrag
Wir von WULFF LEASING bieten Ihnen einen flexiblen Leasingvertrag mit einer variablen Nutzungsdauer. Anrechnung des Wiederverwertungserlöses auf die geleisteten Abfindungszahlungen. Der Vertrag eignet sich für ständig weiterentwickelte Gegenstände, da die Bedingungen / Ausgleichsbeträge bezüglich einer potentiellen Laufzeitverkürzung im Vertragsabschluss ersichtlich sind. In jedem Fall muss der Vertrag vom Kunden vor Ablauf der Laufzeit mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden.
Leasingvertrag mit Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums beim Leasingnehmer (Mietkauf)
Bilanzierung beim Mietkäufer, der damit z.B. in den Genuss von Investitionszuschüssen kommen oder Ansparabschreibungen nutzen kann. Automatischer Eigentumsübergang bei Vertragsende.
Eine spezielle Form der Fremdfinanzierung, die unter dem wirtschaftlichen Aspekt einem Ratenkauf gleicht. Wie auch beim Ratenkauf ist beim Mietkauf der Käufer der wirtschaftliche Eigentümer. Bis zur vollständigen Bezahlung des Objekts verbleiben die Eigentumsrechte beim Leasinggeber. Der Käufer erlangt nach Bezahlung der letzten Rate auch das juristische Eigentum.
In steuerlicher Hinsicht gibt es hier einige Unterschiede zum üblichen Leasinggeschäft, denn nicht nur die Abschreibung, sondern auch der Zinsaufwand können als betriebliche Ausgaben geltend gemacht werden. Ferner können Verpflichtungen aus dem Mietkauf als Dauerschuld bezeichnet werden. Dies führt zu einer weiteren Gewerbesteuerbelastung, da in diesem Falle 50% der Zinsen auf den Gewerbeertrag aufzuschlagen sind. Die Laufzeit beim Mietkauf kann die gesamte Nutzungsdauer ausmachen, also bis zu 100%. Die Mehrwertsteuer auf den Gesamtpreis ist zu Vertragsbeginn zu entrichten.
Alle Vertragsformen mit linearer oder degressiver Leasinggebühr – jeweils auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten.